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Kfz-Vertragsrecht

Leasingvertrag - In Zeiten von Dieselgate wird der Leasingvertrag besonders oft und gerne angepriesen und genutzt. Scheinbar sind die Leasingkonditionen günstig, aber am Ende gibt es oft eine kostenträchtige Auseinandersetzung. Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, um kostspielige Nachschläge zu Ihren Lasten zu vermeiden, die dann die vormals günstige Leasingrate in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen.

 

Gebrauchtwagenkauf - Fährt das Auto dann doch nicht so, wie es soll, sollten Sie sich kurzfristig Rat bei uns einholen: Was ist bloßer Verschleiß, was echter Sachmangel?

 

Ihre Rechte als Käufer sind sehr unterschiedlich, ob Sie beim Autohaus/ Gebrauchtwagenhändler gekauft haben oder bei einem Privaten. Nacherfüllung ist in der Regel vorrangig, da dann der geschlossene Kaufvertrag aufrechterhalten bleibt. Die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist vom Gesetzgeber prinzipiell auf den zweiten Platz gesetzt worden.

 

Unfallauto, Tachomanipulation - Bekannte Mängel muss der Verkäufer des Gebrauchtwagens offen legen und darf sie auch nicht bagatellisieren. Besonders oft werden  Unfallschäden verschwiegen und Tachos manipuliert. Wenden Sie sich an uns, damit hier Ihre Rechte als Gebrauchtwagenkäufer auf Rückabwicklung oder eine Herabsetzung des Kaufpreises durchgesetzt werden.

 

Gewährleistung/Garantie - Auch wenn immer wieder zu hören ist, dass beide Begriffe beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf ein und dasselbe wären: Das stimmt nicht:

 

- Die Gewährleistung sichert Ihre gesetzlichen Rechte als Käufer bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer.

- Garantie ist ein zusätzliches und im Gesetz verankertes Recht gegenüber dem Hersteller eines Kaufgegenstandes.

 

Wenden Sie sich an uns, damit dasjenige Recht für Sie gefordert werden kann, das für die gegebene Situation am besten geeignet ist.

 

Reparaturarbeiten - Wenn es Ärger mit der Werkstatt gibt über Umfang oder Art und Weise der Werkstattleistungen, ist unser anwaltlicher Rat nötig. Denn die Reparaturwerkstatt schuldet Erfolg. Wird dieser nicht erreicht, so muss der Werkstatt in der Regel zunächst die kostengünstigere Nacherfüllung eingeräumt werden. Gelingt der Reparaturwerkstatt das Abstellen von Mängeln dann aber nicht, müssen Sie Ihre Rechte kennen. Für die Entscheidung zwischen Verfahren vor den staatlichen Gerichten oder bei der Schiedsstelle der Kfz-Innung ist es entscheidend, ob die Werkstatt Mitglied einer Kfz-Innung ist.

 

Tipp für Rechtsschutzversicherte: Regelmäßig besteht hier Versicherungsschutz in Rechtsschutzversicherungen für Private, wenn Auseinandersetzungen in schuldrechtlichen Verträgen versichert sind.

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