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Erbrecht

Sie

- haben geerbt?

- sind enterbt/auf den Pflichtteil gesetzt?

- haben Streit mit Miterben?

- sind zum Testamentsvollstrecker bestellt?

- möchten, dass es in der Erbengemeinschaft endlich vorangeht?

 

Sie wollen

- ein Testament verfassen?

- Ihr Erbe Ihren Kindern (oder anderen Personen) zukommen lassen und Einfluss anderer  (bspw. Ihres Ex-Ehegatten)  ausschließen?                                                                                                       

- für den Fall schwerer Krankheit vorsorgen?

- zu Lebzeiten Vermögen auf die jüngere Generation übertragen?

 

Wir

- informieren Sie über die Rechtslage

- zeigen Handlungsmöglichkeiten auf

- setzen das von Ihnen Gewählte dann auch zielstrebig um.

 

Tipp für Rechtsschutzversicherte: Eine Beratung in allen vorstehenden Punkten als erster Schritt bezahlt in den meisten Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung.  Mehr als eine Beratung wird allerdings meist nicht bezahlt, weil das Erbrecht ansonsten nicht versichert ist und auch nicht versichert werden kann!

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