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Arbeitsrecht

Abmahnungen - Ein Arbeitsverhältnis kann über einen langen Zeitraum gut laufen. Wenn dann eine Abmahnung kommt, muss geklärt werden, ob gefährliche dunkle Wolken aufgezogen sind. Es lohnt sich der Gang zum Anwalt, um dies zu erkennen und danach zu handeln, denn Abmahnungen sind oft Vorboten für eine spätere Kündigung des Arbeitgebers.

 

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind selten geeignet für ein "Weiter so", gleichgültig auf welcher Seite des Arbeitsverhältnisses man steht. Hier muss der allgemeine Kündigungsschutz, gegebenenfalls der Sonderkündigungsschutz (für Schwerbehinderte, Schwangere u.a.) genauso geklärt werden wie die Zeugniserteilung, ggf. auch die Arbeitgeberbescheinigung für einen eventuellen  Bezug von Arbeitslosengeld. Hier eilt es: Kündigungsschutzklagen müssen beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eingehen. Nach Ablauf dieser Frist ist kaum noch etwas zu machen. Im Arbeitsgerichtsprozess ist regelmäßig die Vertretung durch einen Anwalt sinnvoll, damit „Waffengleichheit“ besteht.

 

Besondere Schutzrechte für Arbeitnehmer/innen: Für Schwangere, Kranke und Schwerbehinderte usw. gelten im Arbeitsverhältnis besondere Schutzregelungen. Hier gilt es beim Eintritt solcher Schutzrechte Klarheit zu schaffen. Aus unserer Erfahrung wissen wir: Mit anwaltlicher Unterstützung kann ein Ausgleich in diesem Zielkonflikt  leichter erreicht werden.

 

Überstunden und Mehrarbeit - Es gibt viele Möglichkeiten, Mehrarbeit auszugleichen und zu honorieren. Allerdings wird eine Auseinandersetzung um Überstunden und Mehrarbeit oft vor sich hergeschoben. Dies bringt nichts: Nur eine frühzeitige anwaltliche Klärung führt dazu, dass hier kein "Gift" in ein Arbeitsverhältnis gestreut wird. Hierzu gehören auch der Bereitschaftsdienst von Mitarbeitern und die Erreichbarkeit auf dem Handy nach Arbeitsschluss oder im Urlaub. Wir informieren Sie gern, damit für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses Klarheit herrscht.

 

Tipp für Rechtsschutzversicherte: In vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen steht Rechtsschutz für Arbeitnehmer, aber in einigen Verträgen auch für Kleinunternehmer zur Verfügung.

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